Kein ermäßigter Steuersatz für KünstlerInnen
10.03.10 (Steuern und Recht)
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt nur für die Kunst selbst und nicht für KünstlerInnen im Allgemeinen. Auch Kunstschaffende müssen u.U. volle 19 Prozent berechnen.